Geltendmachung von Ansprüchen aus Berufskrankheiten, darunter Asbestose
Die Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche aus Berufskrankheiten durch die davon betroffenen Personen wird häufig irrtümlicherweise als unmöglich angesehen. Die Erfahrungen unserer Mandanten, die wir u.a. in Fällen von Asbestose vertreten haben, zeigen, dass sich in den polnischen Gerichten eine Praxis der Rechtsprechung gefestigt hat, die in der Anerkennung zivilrechtlicher Ansprüche der durch die Arbeitsbedingungen Geschädigten besteht.