Öffentliches Auftragsrecht
Die Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrungen bei der Planung, Umsetzung und Kontrolle öffentlicher Aufträge. Dies umfasst die Realisierung von Prozeduren nach den nationalen Rechtsvorschriften sowie den Anforderungen des Gemeinschaftsrechts. Im Bereich der Praxis öffentlicher Aufträge arbeitet die Kanzlei seit vielen Jahren mit Dutzenden Verwaltungsorganen zusammen und vertritt Auftragnehmer in Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge.