Europäischer Gerichtshof stellt sich auf die Seite der Kreditnehmer von Krediten in Schweizer Franken
Die Streitigkeiten über die Verteilung der Währungsrisiken bei Krediten in Fremdwährungen, die ebenfalls in anderen Ländern der Europäischen Union auftreten, führten dazu, dass die Frage vor dem EuGH behandelt wurde. Im Urteil vom 20.09.2017 unterstrich das Gericht die Anforderung der Formulierung der Vertragsbedingungen im Falle von Kreditverträgen in einer einfachen und verständlichen Sprache. Diese Pflicht umfasst nicht nur die die Sprache in grammatischer Hinsicht, sondern auch die Möglichkeit des Verstehens des Umfangs der Konsequenzen, die aus dem Vertragsabschluss für den Kreditnehmer im Vertragszeitraum folgen, darunter der Wechselkursschwankungen. Der EuGH stellte sich damit also auf die Seite der Kunden der Banken.