Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber Körperschaften, die Infrastrukturprojekte realisieren
Die Gemeinde Kosakowo beschloss, mit Hilfe unserer Kanzlei einen Investor unterirdischer Gaslager auf den Betrag von 15.423.740 PLN als Entschädigungszahlung zu verklagen. Die an der Realisierung großer Infrastrukturprojekte interessierten Personen bemühen sich häufig um den Abschluss von Vereinbarungen mit den kommunalen Verwaltungen der Gemeinden, in welchen sie diese Projekte realisieren wollen. Mit der Realisierung selbst sieht es dann sehr unterschiedlich aus, wofür die Ansprüche der Gemeinde Kosakowo ein Beispiel sind. Dieser Präzedenzfall legt nicht nur die Bedingungen der zivilrechtlichen Zusammenarbeit zwischen Verwaltungsorganen und Investoren von Infrastrukturprojekten fest, sondern auch die Bedingungen der Geltendmachung der aus diesen Projekten folgenden Ansprüche.