Möglichkeit der Erlangung einer Entschädigung für die grundlose Ablehnung öffentlicher Hilfen
Die Kanzlei Kancelaria Prawna Leśny i Wspólnicy informiert, dass das Verfahren zur Erlangung einer Entschädigung für den Verlust von Subventionen der Europäischen Union aufgrund einer falschen Entscheidung über deren Ablehnung erfolgreich abgeschlossen wurde. Hierbei handelte es sich um einen Präzedenzfall, da die gegebene Entscheidung mit dem nationalen Recht übereinstimmte, dem Recht der Europäischen Union jedoch widersprach. Der Betrag der zugesprochenen Entschädigung umfasste den Wert der Subventionen, die dem Antragssteller nicht zugesprochen wurden.